Bildungsprämie

Die Bildungsprämie erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung.
Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, maximal 500 Euro.

Die Voraussetzungen für eine Prämiengutschein sind:

  • eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden

und

  • man muss über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen.
Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle vor einer Anmeldung! Über die kostenlose Hotline 0800-2623000 können Sie erfahren, wo sich  Ihre nächste Beratungsstelle befindet.

Weitere Infos zum Prämiengutschein: www.bildungspraemie.info