Energiearbeit - Geistiges Heilen

Seit 2004 darf man sich in Deutschland als Heiler*in bezeichnen und heilerisch tätig sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2004 per Grundsatzentscheidung getroffen.

Die Ausübung geistigen Heilens ohne Heilpraktikerprüfung ist seitdem legal.

 

Definition Geistiges Heilen 

  • Geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte,
  • fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne,
  • ermutigt und unterstützt Menschen beim Wahrnehmen ihrer Eigenverantwortung.
  • Geistige Heilbehandlungen können bei jeder Art von Erkrankung oder Befindlichkeitsstörungen, bei Stress, bei körperlichen und bei psychischen Verletzungen angewandt werden. Denn es wird keine Krankheit, sondern der Mensch in seiner Trinität Körper, Geist und Seele gesehen, dessen Energiefluss erhöht wird, um eine Förderung der Selbstheilungskräfte zu erzielen.
  • Geistiges Heilen zielt darauf ab, durch Aktivierung der Lebens- bzw. der Bioenergie die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken und somit Genesung und Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern.
  • Heiler*innen verstehen das göttliche Bewusstsein (Gott, die Geistige Welt, das Universum etc.) als Quelle der Heilkraft und nicht sich selbst.
  • Heiler*innen sind eine Art Mittler*innen und Überträger*innen von Energien und Informationen, die in der Regel ohne Hilfsmittel arbeiten.
  • Ihre subtilen Arbeitsmedien sind Bioenergie und Bioinformationen auf der Basis der Quantenphysik – und das im Kontext tiefer Spiritualität.
  • Heiler*innen sind Impulsgeber*innen, damit sich der Patient/die Patientin in einen ganzheitlichen Heilungsprozess begeben kann, an dem diese/r selbst aktiv beteiligt ist.
  • Geistiges Heilen basiert auf einem ganzheitlichen Welt- und Menschenbild, schließt also die energetische, physische, psychische, mentale und spirituelle Ebene ein.

 © Sabine Rohwer, Holistic Care GmbH